Continentale Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Gegr. 1926
Deutsche Versicherungsunternehmen und damit auch die Versicherungsgesellschaft Continentale Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Gegr. 1926 stehen vor allem für Sicherheit und Vorsorge, für Risikoschutz in allen Bereichen des öffentlichen Lebens als auch des private Lebens der Versicherungsnehmer. Versicherungsgesellschaften sind gehalten, Risiken der Versicherten kalkulierbar zu machen und auf Basis eines auf Langfristigkeit orientierten und anglegten Risikotransfers für […]
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